Directors´ Dealings


Nach § 15a WpHG besteht eine Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht für Geschäfte in Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie von Führungspersonen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind. Die Anzeigenpflicht besteht zudem für in enger Beziehung zu den vorgenannten Personen stehende Personen sowie für juristische Personen, bei denen die Führungspersonen oder ihnen nahestehende Personen Führungsaufgaben wahrnehmen oder die von ihnen kontrolliert werden. Danach sind Käufe und Verkäufe von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten unverzüglich dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen und für die Dauer von einem Monat anzuzeigen.

Hier finden Sie unsere aktuellen Meldungen:

Strategische Kooperation mit der UNIMO Group
mehr ...
Hahn Gruppe platziert in 2009 rund 86 Mio. Euro Investitionsvolumen bei privaten Fondsanlegern
mehr ...
HAHN FCP erwirbt zwei Baumarktimmobilien
mehr ...
Aktueller Renditefonds PWF 150
mehr ...
Aktueller §6b-Spezialfonds PWF 147
mehr ...
Zwischenmitteilung per 13. November 2009
mehr ...
Hahn Retail Real Estate Report 2009/2010
mehr ...
Hahn Gruppe erwirbt ehemaligen Hertie-Standort in Erkrath
mehr ...
Geschäftsentwicklung 1. Halbjahr 2009
mehr ...
Halbjahresbericht 2009
mehr ...
DE    EN