Entsprechenserklärung April 2012
Entsprechenserklärung
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG erklären hiermit, dass bei der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG seit der letzten Entsprechenserklärung vom 07.12.2011 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") in der Fassung vom 26.05.2010 entsprochen wurde.
Zukünftig wird die HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 26.05.2010 mit Einschränkung der Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Absatz 2. Satz 1 entsprechen.
Erläuterung: Ziffer 5.4.6 des Kodex empfiehlt in Absatz 2 Satz 1, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen. Vorstand und Aufsichtsrat werden der am 06. Juni 2012 stattfindenden Hauptversammlung vorschlagen, zur Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats auf eine solche variable Vergütungskomponente zukünftig zu verzichten. Der Verzicht auf eine erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird in der aktuellen Corporate Governance-Diskussion zunehmend befürwortet. Es ist zu erwarten, dass dies auch in der Neufassung des Corporate Governance Kodex 2012 entsprechend berücksichtigt wird.
HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG
April 2012
Für den Aufsichtsrat
Dr. Reinhard Frhr. v. Dalwigk
Aufsichtsratsvorsitzender
Vorstand
Michael Hahn (Vors.)
Thomas Kuhlmann









